Unterstützung zur Einhaltung des (neuen) Datenschutzgesetzes revDSG

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Vor dem Laden externer Inhalte, beispielsweise Kartenmaterial eines Dienstleisters, oder vor dem Absenden persönlicher Informationen in einem Formular, soll das Einverständnis der Besucherinen und Besucher eingeholt werden.

Auf dieser Seite wird die Konfiguration folgender Punkte behandelt:

  • Bestätigung für das Laden externen Kartenmaterials
  • Einholen der Zustimmung für das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten vor dem Absenden eines ausgefüllten Formulares
  • Aufbewahrungsdauer erfasster Formulardaten

Bestätigung für das Laden externen Kartenmaterials

Konfiguration auf dem Mandanten

Das Einverständnis wird immer eingeholt und ist für die aktuelle Sitzung gültig.

  • (1) URL der anzuzeigenden Karte
  • (2) Text, welcher zur Bestätigung angezeigt wird.
    Text inenrhalb geschweifter Klammern wird mit der URL aus (4) verlinkt
  • (3) Platzhalterbild, welches an Stelle der Karte vor dem OK angezeigt wird
  • (4) Optionaler Link, beispielsweise zur AGB des Kartendienstleisters

Der Text auf dem Knopf zur Bestätigung ist vordefiniert, kann innerhalb des Projektes jedoch updatesicher angepasst werden.

Bestätigung für das  Laden externen Kartenmaterials

Bei der Verwendung von Formularen

Formulardefinitionen/Formularkonfiguration

Falls erforderlich, kann auf einer Formulardefinition das Einverständnis für das Speichern und Verarbeiten erfasster Daten eingefordert werden.

  • (1) Aktiviert auf dem entsprechenden Formular eine zusätzliches zwingendes Formularfeld
  • (2) Der Beschreibungstext dieses Feldes wird standardmässig vom aktuellen Mandanten bezogen
  • (3) Verwendung des in (4) definierten Textes an Stelle des Textes auf dem Mandanten
  • (4) Beschreibungstext. Der Text innerhalb der geschweiften Klammern wird mit der Seite der Datenschutzerklärung verlinkt

Aufbewahrungsdauer ausgefüllter Formulare

  • (5) Aufbewahrungsdauer erfasster Daten übermittelter Formulare
    Legen Sie für jede Formulardefinition fest, wie lange die Daten erfasster und übermittelter Formulare gespeichert bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 120 Monate (10 Jahre). Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Übermittlung.
  • (6) Aufbewahrungsdauer erfasster Daten nicht übermittelter Formulare
    Legt fest, wie lange die Daten erfasster, jedoch noch nicht übermittelter Formulare gespeichert bleiben sollen. Der Standardwert beträgt 3 Monate. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. Massgebend ist der Zeitpunkt der Erfassung.
Bei der Verwendung von Formularen